Meldebestätigung

Leistungsbeschreibung

Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

Teaser

Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Bichel, Anja

Fachdienst III/3 - Bürgerdienste

  • +49 4392 401123
  • +49 1805 101170459
  • E-Mail senden
  • Etage: EG | Zimmer: 123
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Kibat, Stefanie

Fachdienst III/3 - Bürgerdienste

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