Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Gleichzeitig sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Teaser
Sollten Sie einen Personalausweis sofort benötigen und können die reguläre Wartezeit nicht abwarten, haben Sie die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Weiterführende Informationen (extern):
BMI - Der Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Der vorläufige Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis,
- Kinderreisepass sowie Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten
oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten, - Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.),
- aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild).
- Verlustanzeige eines Ausweisdokuments
Verlust / Wiederauffinden Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
Rechtsgrundlage
- § 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
- § 1 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Bichel, Anja
Fachdienst III/3 - Bürgerdienste
- +49 4392 401123
- +49 1805 101170459
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 123

Fieber-Timm, Catharina
Fachdienst III/3 - Bürgerdienste
- +49 4392 401122
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 122

Stieber, Jannika
Fachdienst III/3 - Bürgerdienste
- +49 4392 401122
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 122