Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Leistungsbeschreibung
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Teaser
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Weiterführende Informationen (extern):
KindertageseinrichtungenJugendämter der Kreise und kreisfreien Städte
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben am
14.06.2022Welche Gebühren fallen an?
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Horstmann, Silke
Fachdienst I/4 - Bildung, Kultur, Sport und Seniorenarbeit
- +49 4392 401218
- E-Mail senden
- Etage: OG | Zimmer: 218

Reimers, Annabell
Fachdienst I/4 - Bildung, Kultur, Sport und Seniorenarbeit
- +49 4392 401230
- E-Mail senden
- Etage: OG | Zimmer: 219

Winter, Sabine
Fachdienst I/4 - Bildung, Kultur, Sport und Seniorenarbeit
- +49 4392 401219
- +49 1805 101170442
- E-Mail senden
- Etage: OG | Zimmer: 220

Ehlers, Loraine
Fachdienst I/4 - Bildung, Kultur, Sport und Seniorenarbeit
- +49 4392 401219
- +49 1805 101170423
- E-Mail senden
- Etage: OG | Zimmer: 220